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   LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07   

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LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07 (https://dejure.org/2008,7467)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07 (https://dejure.org/2008,7467)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 14 Sa 1957/07 (https://dejure.org/2008,7467)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beschäftigungsanspruch, Betriebsrat, Mitbestimmung, Versetzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 99 BetrVG, § 611 BGB, § 106 GewO
    Beschäftigungsanspruch, Betriebsrat, Mitbestimmung, Versetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer endgültigen Versetzung noch vor Ablauf der Zustimmungsfrist ohne bisheriges Vorliegen der Zustimmung des Betriebsrats; Unterscheidung zwischen entdgültiger und vorläufiger Versetzung; Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrats bei ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
    Die nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässige Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Versetzung (vgl. BAG, 29. September 2004, 1 AZR 473/03, NJOZ 2005, S. 4150 ; 30. August 1995, 1 AZR 47/95, NZA 1996, S. 440) ist begründet.

    Der Arbeitnehmer hat das Recht, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern (vgl. BAG, 29. September 2004, a.a.O., S. 4157; 5. April 2001, 2 AZR 588/99, NZA 2001, S. 893 ; 2. April 1996, 1 AZR 743/95, NZA 1997, S 112 ; 26.Januar 1988, 1 AZR 531/86, NZA 1988, S. 476 ).

    Er kommt nur bei einer Versetzung in Betracht (vgl. BAG, 29. September 2004, a.a.O., S. 4157; 5. April 2001, a.a.O., S. 896; 26. Januar 1988, a.a.O., S. 478).

    dd) Wird schließlich - wie vorliegend erstinstanzlich geschehen - bei einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Versetzung ein Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Feststellungsantrag verbunden (vgl. BAG, 29. September 2004, a.a.O., S. 4157), gilt in diesem Fall nichts anderes wie für den Weiterbeschäftigungsanspruch während des Kündigungsschutzprozesses nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung.

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
    Das ist nur dann der Fall, wenn der betroffene Arbeitnehmer die Versetzung selber angestrebt hat oder diese zumindest seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht (vgl. BAG, 2. April 1996, 1 ABR 39/95, NZA 1997, S. 219 ; 20. September 1990, 1 ABR 37/90, NZA 1991, S. 195 ).

    Solange ein neuer Tätigkeitsbereich nicht zugewiesen werden kann, bleibt es bei dem zuletzt erteilten Arbeitsauftrag, wobei dies auch dann gilt, wenn die Zuweisung des neuen Tätigkeitsbereiches daran scheitert, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG hierzu nicht eingeholt hat, d.h. die Zuweisung betriebsverfassungswidrig ist (vgl. BAG, 2. April 1996, a.a.O., S. 114).

    Dagegen spricht nicht, dass der Einsatz des Arbeitnehmers mit einem solchen, konkreten Beschäftigungstitel nicht festgeschrieben ist und der Arbeitgeber nicht gehindert wird, sein Direktionsrecht erneut auszuüben, und zwar diesmal rechtmäßig (vgl. BAG, 2. April 1996, a.a.O., S. 114).

  • LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04

    Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
    Ein Arbeitnehmer kann sich gegen eine Versetzung auch mit einer Klage auf Beschäftigung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen, d.h. auf seinem alten Arbeitsplatz wenden (entgegen LAG Hamm, 8. März 2005, 19 Sa 2128/04, NZA-RR 2005, S. 462 ).

    Das sei nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund seines Direktionsrechts auch andere Tätigkeiten zuweisen könne (vgl. LAG Hamm, 8. März 2005, 19 Sa 2128/04, NZA-RR 2005, S. 462 ; LAG Nürnberg, 10. September 2002, 6 (4) Sa 66/01, LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 29).

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
    Ein entsprechendes Urteil hat nicht lediglich feststellenden Charakter (entgegen BAG, 2. April 1996, 1 AZR 743/95, NZA 1997, S 112 ).

    Der Arbeitnehmer hat das Recht, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern (vgl. BAG, 29. September 2004, a.a.O., S. 4157; 5. April 2001, 2 AZR 588/99, NZA 2001, S. 893 ; 2. April 1996, 1 AZR 743/95, NZA 1997, S 112 ; 26.Januar 1988, 1 AZR 531/86, NZA 1988, S. 476 ).

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
    Die im Betriebsverfassungsgesetz geregelte Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Maßnahmen hat zu einer Zeit zu erfolgen, zu der noch keine abschließende oder endgültige Entscheidung getroffen worden ist oder eine solche Entscheidung noch ohne Schwierigkeiten revidiert werden kann (vgl. BAG, 28. April 1992, 1 ABR 73/91, NZA 1992, S. 1141 ).

    Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass generell im Rahmen des § 99 BetrVG die Unterrichtung spätestens eine Woche vor Durchführung der Maßnahme zu erfolgen hat, weil die Beteiligung des Betriebsrates an Arbeitgebermaßnahmen grundsätzlich zu einer Zeit erfolgen muss, in der noch keine abschließende und endgültige Entscheidung getroffen worden ist oder eine solche Entscheidung noch ohne Schwierigkeit revidiert werden kann (vgl. BAG 28. April 1992, a.a.O., S. 1143).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
    Dieser besteht nicht (mehr), wenn der Arbeitgeber im Verlaufe des Kündigungsschutzprozesses eine weitere, nicht offensichtlich unwirksame Kündigung ausspricht, so dass entweder im Fall ihres Zugangs (bei außerordentlicher Kündigung) oder nach Ablauf ihrer Kündigungsfrist (bei ordentlicher Kündigung) wiederum sein Interesse an der Nichtbeschäftigung das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt (vgl. BAG GS, 27. Februar 1985, GS 1/84, AP BGB 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14; BAG, 19. Dezember 1985, 2 AZR 190/85, AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 17; 16. November 1995, 8 AZR 864/93, AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 54).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 30/95

    Sozialarbeiter als Zivildienstbeauftragter

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
    Die Konkretisierung der Arbeitsaufgabe durch den Arbeitgeber kraft Direktionsrechts muss sich dabei nicht nur hinsichtlich der Zuweisung, sondern auch hinsichtlich des Entzugs in den Grenzen billigen Ermessens halten (vgl. BAG, 12. September 1996, 5 AZR 30/95, NZA 1997, S. 381).
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
    Dieser besteht nicht (mehr), wenn der Arbeitgeber im Verlaufe des Kündigungsschutzprozesses eine weitere, nicht offensichtlich unwirksame Kündigung ausspricht, so dass entweder im Fall ihres Zugangs (bei außerordentlicher Kündigung) oder nach Ablauf ihrer Kündigungsfrist (bei ordentlicher Kündigung) wiederum sein Interesse an der Nichtbeschäftigung das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt (vgl. BAG GS, 27. Februar 1985, GS 1/84, AP BGB 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14; BAG, 19. Dezember 1985, 2 AZR 190/85, AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 17; 16. November 1995, 8 AZR 864/93, AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 54).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
    Dieser besteht nicht (mehr), wenn der Arbeitgeber im Verlaufe des Kündigungsschutzprozesses eine weitere, nicht offensichtlich unwirksame Kündigung ausspricht, so dass entweder im Fall ihres Zugangs (bei außerordentlicher Kündigung) oder nach Ablauf ihrer Kündigungsfrist (bei ordentlicher Kündigung) wiederum sein Interesse an der Nichtbeschäftigung das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt (vgl. BAG GS, 27. Februar 1985, GS 1/84, AP BGB 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14; BAG, 19. Dezember 1985, 2 AZR 190/85, AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 17; 16. November 1995, 8 AZR 864/93, AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 54).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07
    Bei einer durch das Direktionsrecht nicht gerechtfertigten Umsetzung des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer unverändert in seiner bisherigen Tätigkeit zu beschäftigen (vgl. BAG, 24. April 1996, 4 AZR 976/94, NZA 1997, S. 104 ).
  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01

    Antragstellung bei Versetzung; Reichweite des Direktionsrechts

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • LAG Bremen, 20.07.2005 - 2 TaBV 4/05
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

  • LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen

    Im Falle einer unwirksamen Versetzung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit am bisherigen Ort ( vgl. BAG, 25. August 2010, 10 AZR 275/09, NZA 2010, 1355, Rn. 15; LAG Hamm, 15. Juli 2008, 14 Sa 1957/07, juris, Rn. 60 f. ).

    Eine Verpflichtung zur Schaffung bestimmter Arbeitsplätze innerhalb einer vom Arbeitgeber gestalteten Betriebsorganisation greift, soweit keine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, in dessen unternehmerische Organisationsfreiheit in unzulässige Weise ein ( vgl. LAG Hamm, 15. Juli 2008, 14 Sa 1957/07, juris, Rn. 69 ).

    Die ehemals ohne Zustimmung des Betriebsrats bestehende Möglichkeit einer Beschäftigung, auf deren Zuweisung der Kläger im Falle einer unwirksamen Versetzung Anspruch gehabt hätte ( vgl. BAG, 25. August 2010, 10 AZR 275/09, NZA 2010, 1355, Rn. 15; LAG Hamm, 15. Juli 2008, 14 Sa 1957/07, juris, Rn. 60 f. ), steht wegen der einseitig von der Beklagten den Bereichsleitern entzogenen Personalkompetenzen nicht mehr für einen Einsatz des Klägers ohne Weiteres zur Verfügung.

  • LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07

    Direktionsrecht - Versetzungsklausel - Betriebsratsbeteiligung - Theorie der

    Die anderweitige Ansicht des LAG Hamm vom 15.07.2008 (14 Sa 1957/07, zitiert nach juris) verkennt diese Systematik.
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